|
|
ZWANGSSTÖRUNGENZwangsstörungen sind gekennzeichnet durch Zwangsgedanken und /oder Zwangshandlungen, die von den betroffenen Personen als persönlichkeitsfremde, aufgezwungene und willentlich nicht kontrollierbare Stereotypen erlebt werden. Zwangsgedanken oder Zwangsvorstellungen sind Ideen, Impulse oder Bilder, die das Bewusstsein einer Person beherrschen und angstauslösend bzw. angstverstärkend wirken. Zwangshandlungen sind repetitive, ritualisierte und rigide Verhaltensmuster, zu deren Ausführung sich die betreffende Person gezwungen fühlt. Wird das Zwangsverhalten unterlassen oder gar verhindert, kommt es zu massiven, fast panikartigen Angstzuständen. Nur durch die ritualisierte Handlung selbst kann die Angst vermieden und eine Spannungsreduktion herbeigeführt werden.Zwangsstörungen werden als Angststörungen klassifiziert, weil die Zwangsgedanken intensive Angst bei dem Betroffenen auslösen, während die Zwangshandlungen Angst verhindern oder verringern. Laut DSM-IV wird die Diagnose "Zwangsstörung" dann gestellt, wenn die Zwangsgedanken oder -handlungen übertrieben, unvernünftig, störend und unangemessen wirken. Weitere Diagnosekriterien sind ein nahezu unmögliches Unterdrücken der Gedanken und Handlungen, die Verursachung eines erheblichen Leidensdrucks und die Beeinträchtigung in der täglichen Rollenerfüllung.
|